Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 19 K 951/11

Datum:
13.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 951/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0713.19K951.11.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1963/12
Schlagworte:
Probebeamter, Entlassung, gesundheitliche Eignung, Ermessen
Normen:
BeamtStG § 23 Abs. 3 Ziffer 2
Leitsätze:

Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Nichtbewährung in gesundheitlicher Hinsicht. Bei 504 Krankheitstagen während der Probezeit wegen eines psychischen Leidens (Panikstörung) kann die Prognose, dass sich künftige Erkrankungen und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen, auch bei aktuell gegebener Dienstfähigkeit zutreffend sein

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2345678910111213141516171819202122232425262728293031
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank