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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3941/10

Datum:
20.01.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3941/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0120.19K3941.10.00
 
Normen:
§ 4 Abs. 2 lit. b) BVO, § 13 Abs. 9 BVO
Leitsätze:

Keine Beihilfe für Implantatversorgung bei unterbliebener vorheriger Durchführung des Voranerkennungsverfahrens

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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