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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 2169/11

Datum:
03.09.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 2169/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0903.19K2169.11.00
 
Schlagworte:
Dienstfähigkeit Amtsarzt Betriebsfrieden
Normen:
§ 33 I 1 LBG NRW
Leitsätze:

Rechtmäßigkeit der Anordnung einer amtsärztlichen Dienstfähigkeitsuntersuchung. Zweifel an der Dienstfähigkeit wegen nachaltiger Störung des Betriebsfriedens.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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