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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 995/12

Datum:
25.10.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 995/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:1025.15L995.12.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1307/12
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt, den Antragsteller weiter auf dem Dienstposten des Leiters der Projektgruppe "B. und Q. " im Bundesamt für Verfassungsschutz zu beschäftigen. Ihr wird für diesen Zeitraum aufgegeben, dem Antragsteller einen Dienstposten zu übertragen, der von seiner Bewertung her der Besoldungsgruppe B 3 der Anlage 1 zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) entspricht.

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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