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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 6136/09

Datum:
05.06.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 6136/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0605.14K6136.09.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird hinsichtlich des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll-streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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