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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 4711/11

Datum:
19.06.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 4711/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0619.14K4711.11.00
 
Schlagworte:
§ 130 Abs. 1 AO, Rücknahme rechtswidriger Abfallgebührenbescheide wegen fehlerhafter Bemessungsgrundlage; Rücknahmeermessen
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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