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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 6102/10

Datum:
25.10.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 6102/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:1025.7K6102.10.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beitragsfestsetzung für das Kalenderjahr 2006 betrifft.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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