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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 524/11

Datum:
26.07.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 524/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0726.7K524.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die

Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des

jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die

Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

 
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