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Verwaltungsgericht Köln, 33 K 5991/10.PVB

Datum:
18.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
33. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 K 5991/10.PVB
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0318.33K5991.10PVB.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Beteiligten zu 1) vom 16.-19.03.2009, für die Gruppe der Soldaten ein listenübergreifendes Nachrücken zuzulassen, rechtswidrig ist. Dem Beteiligten zu 1) wird untersagt, ein listenübergreifendes Nachrücken von Ersatzmitgliedern zukünftig zuzulassen.

 
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