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Verwaltungsgericht Köln, 33 K 1196/11.PVB

Datum:
09.12.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 K 1196/11.PVB
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:1209.33K1196.11PVB.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 83/12.PVB
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt,

1) dass die Zustimmungsverweigerung des Personalrates vom 09.09.2010, betreffend den leistungsbezogenen Aufstieg in den Entwicklungsstufen nach § 19 Abs. 2 TV-BA beachtlich gewesen ist,

2) dass dem Personalrat im Rahmen seiner Aufgaben bei beabsichtigter Verkürzung der erforderlichen Zeit für das Erreichen der Entwicklungsstufen 3-6 gem. § 19 Abs. 2 TV-BA eine vollständige Liste der grundsätzlich für eine Verkürzung in Betracht kommenden Beschäftigten vorzulegen ist,

3) dass die Beteiligte verpflichtet ist, die entstehenden Anwaltskosten des vorliegenden Verfahrens zu übernehmen.

2. Der Gegenstandswert wird auf 8.000,00 € festgesetzt.

 
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