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Verwaltungsgericht Köln, 2 L 180/11

Datum:
18.02.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 180/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0218.2L180.11.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 6299/10 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 08.09.2010 (Az. ) wird angeordnet mit der Maßgabe, dass der Veranstaltungssaal des "Limelight" auf dem Grundstück G.------straße 00 in Köln (Gemarkung M. , Flur 00, Flurstücke 000 und 000) ab 21.00 Uhr nicht mehr genutzt werden darf und geräumt sein muss.

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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