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Verwaltungsgericht Köln, 2 K 7341/09

Datum:
03.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 7341/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0503.2K7341.09.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Der Vorauszahlungsbescheid der Beklagten vom 30.09.2009 in der Gestalt vom 11.01.2011 wird insoweit aufgehoben, als darin mehr als 2.174,21 Euro festgesetzt sind und von den Klägern gefordert werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens, die bis zum 12.01.2011 entstanden sind, tragen die Beklagte 77/100 und die Kläger 23/100; von den danach angefallenen Kosten tragen die Beklagte 61/100 und die Kläger 39/100.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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