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Verwaltungsgericht Köln, 27 K 7089/09

Datum:
09.12.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
27. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 K 7089/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:1209.27K7089.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 26. Oktober 2009 und des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheides vom 12. November 2009 verpflichtet, dem Kläger Beihilfe in der gesetzlichen Höhe zu den Aufwendungen für die Implantation eines Schwellkörper-Implantates zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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