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Verwaltungsgericht Köln, 27 K 6888/08

Datum:
10.02.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
27. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 K 6888/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0210.27K6888.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 6. August 2008 und des Beschwerdebescheides vom 15. September 2008 verpflichtet, dem Kläger Mietzuschuss auf der Grundlage einer Mietobergrenze von 2.565,00 EUR zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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