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Verwaltungsgericht Köln, 20 L 1689/11.A

Datum:
14.11.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 1689/11.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:1114.20L1689.11A.00
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO vorläufig für die Dauer von sechs Monaten aufgegeben, Maßnahmen zum Vollzug der Verbringung des Antragstellers nach Italien auszusetzen und der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers nach Italien vorläufig für die Dauer von sechs Monaten nicht durchgeführt werden darf.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.

 
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