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Verwaltungsgericht Köln, 1 L 1254/11

Datum:
31.08.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 1254/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0831.1L1254.11.00
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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