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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1412/11

Datum:
14.12.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1412/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:1214.19L1412.11.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung, Bewerbungsverfahrensanspruch, Leistungsgrundsatz, Qualifikationsvergleich, spezielles Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle, Zurücktreten des uneingeschränkten Vorrangs der Beurteilung, Auswahlgespräch
Leitsätze:

Das spezielle Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle kann dazu führen, dass im Rahmen der Bewerberauswahl der uneingeschränkte Vorrang der dienstli-chen Beurteilung zurücktritt und das Ergebnis von Auswahlgesprächen oder spezielle Qualifikationen in die Auswahlentscheidung einbezogen werden (hier bejaht für die Leitung des Fachdienstes Kämmerei/Steuerverwaltung).

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der

außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig

sind.

¬¬

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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