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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1322/11

Datum:
06.12.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1322/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:1206.19L1322.11.00
 
Normen:
VwGO § 123 StPO; § 153 Abs 2
Leitsätze:

Einzelfall eines erfolglosen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel einer Rückumsetzung

- zum Fehlen eines Anordnungsgrundes bei andauernder Dienstunfähigkeit

- keine Anhaltspunkte, dass die Rückumsetzung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sei

- fehlender Anordnungsanspruch: willkürfreie Erwägungen für eine Umsetzung; Einstellung eines Strafverfahrens gemäß § 153 II StPO

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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