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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5596/10

Datum:
07.11.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 5596/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:1107.19K5596.10.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 1530/12
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 07.11.2011 wird aufgehoben, soweit die Klägerin mit diesem Bescheid zu einer Nachzahlung von 900,00 € aufgefordert wird. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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