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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5160/10

Datum:
14.01.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 5160/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0114.19K5160.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen mit der Besoldungsgruppe B 2 BBesO bewerteten Dienstposten zu übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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