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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5073/10

Datum:
14.01.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 5073/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0114.19K5073.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistug in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die beklagte Stadt vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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