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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3558/10

Datum:
06.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3558/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0506.19K3558.10.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 13585/11
Schlagworte:
Beihilfe Implantatversorgung Indikation
Normen:
BVO NRW § 4 Abs 2 lit b S 1
Leitsätze:

Erfolglose Klage auf Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für eine Implantatversorgung im OK

- keine Indikation

- Wirksamkeit / Anwendbarkeit der zum 1.4.2009 in Kraft getretenen Neuregelung des § 4 BVO (im Anschluss an VG Düsseldorf, Urteil vom 24.3.2010 - 26 K 5080/09 -)

- ungedeckter Eigenanteil zumutbar

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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