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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 1515/09

Datum:
15.02.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 1515/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0215.19K1515.09.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 12.02.2009 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger zum Beamten auf Lebenszeit

zu ernennen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor

der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden

Betrages leistet.

 
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