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Verwaltungsgericht Köln, 14 L 351/11

Datum:
14.04.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 351/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0414.14L351.11.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die am 15. Februar 2011 erhobene Klage - 14 K 872/11.A - gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. November 2010 aufschiebende Wirkung hat.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die zuständige Ausländerbehörde unverzüglich darüber zu unterrichten, dass die Abschiebeandrohung aus dem Bescheid vom 8. November 2010 nicht sofort vollziehbar ist und eine Abschiebung der Antragstellerinnen vorläufig nicht durchgeführt werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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