Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 14 K 693/10

Datum:
06.04.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 693/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0406.14K693.10.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 06. Januar 2010 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, den auf dem klägerischen Grundstück anfallenden, nach der Satzung der Beklagten von dieser zu entsorgenden Abfall in der Weise zu entsorgen, als der Abfall in den von der Beklagten zur Verfügung gestellten Abfallbehältern am klägerischen Grundstück abgeholt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank