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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 1141/09

Datum:
15.02.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 1141/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0215.14K1141.09.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 23.01.2009 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des

Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicher-

heit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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