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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 7913/10

Datum:
28.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 7913/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0928.10K7913.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 01.12.2010 verpflichtet, den Klägern Schülerfahrkosten für den Besuch des F. - C. -Gymnasiums in X. durch ihren Sohn G. für das Schuljahr 2010/2011 in Höhe von 435,60 EUR zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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