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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 6076/09

Datum:
23.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 6076/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0323.10K6076.09.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Klägerin die Klage betreffend die Schülerfahrkosten für ihren Sohn K.   zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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