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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 240/10

Datum:
14.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 240/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2011:0914.10K240.10.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Änderung des Festsetzungsbescheides der Be-zirksregierung Köln vom 07.01.2010 verpflichtet, den Landeszuschuss für das Haushaltsjahr 2006 auf 4.390.166,64 EUR statt 4.227.837,66 EUR festzuset-zen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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