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Verwaltungsgericht Köln, 6 L 1375/10

Datum:
21.10.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 1375/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:1021.6L1375.10.00
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zu einem erneuten Prüfungsversuch im Fach Bilanz- und Erfolgsrechnung im Studiengang Wirtschaftspädagogik (Diplom) zuzulassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

Dieser Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekanntgegeben werden.

 
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