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Verwaltungsgericht Köln, 4 L 36/10

Datum:
23.02.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 36/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0223.4L36.10.00
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und zur Wahrnehmung seiner Rechte in dieser Instanz Rechtsanwältin T. D. , I.----ring 000, 50000 Köln beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 169/10 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 08. Dezember 2009 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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