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Verwaltungsgericht Köln, 4 L 1263/10

Datum:
15.12.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 1263/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:1215.4L1263.10.00
 
Tenor:

1. Die Anträge werden abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.

 
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