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Verwaltungsgericht Köln, 33 K 6708/10

Datum:
21.12.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
33. Bundespersonalvertretungskammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 K 6708/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:1221.33K6708.10.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Zustimmungsverweigerung des Antragstellers zu der beabsichtigten Abordnung des Tarifbeschäftigten C. Q. vom BBR an das Luftfahrt-Bundesamt, Dienststelle E. , für die Zeit vom 04.10.2010 bis 31.12.2011 beachtlich gewesen ist und die Durchführung der Maßnahme ohne vorliegende Zustimmung des Personalrates die Rechte des Antragstellers verletzt hat.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

 
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