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Verwaltungsgericht Köln, 33 K 3870/10.PVB

Datum:
24.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
33. Bundespersonalvertretungskammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 K 3870/10.PVB
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0924.33K3870.10PVB.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Zustimmungsverweigerung des Antragstellers hinsichtlich einer beabsichtigten befristeten Einstellung des Tarifbeschäftigten X. C. beachtlich war.

Es wird festgestellt, dass der Antragsteller im Falle einer beabsichtigten Einstellung von Tarifbeschäftigten hinsichtlich der beabsichtigten Stufenzuordnung mitzubestimmen hat.

 
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