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Verwaltungsgericht Köln, 33 K 2987/10.PVB

Datum:
24.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
33. Bundespersonalvertretungskammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 K 2987/10.PVB
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0924.33K2987.10PVB.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Zustimmungsverweigerung des Antragstellers zur Stufenzuordnung innerhalb des Eingruppierungsvorgangs der einzustellenden Tarifbeschäftigten B. T. - T1. beachtlich war. Es wird festgestellt, dass der Beteiligte im Falle einer beabsichtigten Einstellung von Tarifbeschäftigten gehalten ist, dem Antragsteller mitzuteilen, in welcher Erfahrungsstufe gemäß § 16 TVöD der Bewerber eingruppiert werden soll, sowie festzustellen, dass der Antragsteller hinsichtlich der beabsichtigten Stufenzuordnung mitzubestimmen hat.

 
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