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Verwaltungsgericht Köln, 27 K 622/09

Datum:
15.10.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
27. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 K 622/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:1015.27K622.09.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 14 A 2693/10
Schlagworte:
Zweitwohnungsteuer; unentgeltliche Überlassung einer Eigentumswohnung; Innehaben
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Der Zweitwohnungssteuerbescheid vom 08. Januar 2009 in der Gestalt des Bescheides vom 15. Oktober 2010 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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