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Verwaltungsgericht Köln, 27 K 1049/09

Datum:
07.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
27. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 K 1049/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0507.27K1049.09.00
 
Tenor:

Der Zweitwohnungssteuerbescheid vom 22. Januar 2009 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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