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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 6023/09

Datum:
06.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 6023/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0506.26K6023.09.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 03.09.2009 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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