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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 4295/09

Datum:
21.01.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 4295/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0121.26K4295.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 9. Juli 2009 verpflichtet, dem Kläger ab dem 11. August 2008 bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten des Tagesinternats des Bodelschwingh-Gymnasiums Herchen zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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