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Verwaltungsgericht Köln, 24 K 7772/08

Datum:
24.02.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 7772/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0224.24K7772.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Änderung ihres Bescheides vom 24.09.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.10.2008 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe in Höhe von 20,27 EUR zu bewilligen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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