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Verwaltungsgericht Köln, 23 K 5924/08

Datum:
07.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23.
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 5924/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0707.23K5924.08.00
 
Tenor:

Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Beklagten vom 7. August 2008 für die Errichtung einer Bootsfahrt mit Anlagen und Dekobauten am Q. -See wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckungsschuldner dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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