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Verwaltungsgericht Köln, 20 L 908/10

Datum:
31.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 908/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0831.20L908.10.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die aufgrund der erkennungsdienstlichen Behandlung des Antragstellers am 25.06.2010 gewonnenen Dateien zu löschen und in Akten gespeicherte Daten zu sperren sowie etwaige Empfänger der Daten über die Sperrung zu unterrichten.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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