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Verwaltungsgericht Köln, 20 L 465/10

Datum:
06.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 465/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0806.20L465.10.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage (20 K 2083/10) gegen die Widerrufsverfügung des Antragsgegners vom 29.03.2010 wird hinsichtlich der dortigen Ziffer 1. angeordnet und hinsichtlich der dortigen Ziffer 3. wiederhergestellt. Im Übrigen (hinsichtlich Ziffer 2.) wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.875,00 Euro festgesetzt.

 
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