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Verwaltungsgericht Köln, 20 L 1606/10

Datum:
04.11.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 1606/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:1104.20L1606.10.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage - 20 K 6701/10 - gegen die Allgemeinverfügung "Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen für den 11.11.2010" des Antragsgegners vom 29.09.2010 wird wiederhergestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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