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Verwaltungsgericht Köln, 20 L 1542/09

Datum:
22.02.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 1542/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0222.20L1542.09.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 6612/09 gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 30.09.2009 wird hinsichtlich der dortigen Ziffer 2. angeordnet und hinsichtlich der dortigen Ziffer 1. wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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