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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 620/10

Datum:
07.10.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 620/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:1007.20K620.10.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot vom 01.12.2010 rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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