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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 4892/09

Datum:
21.01.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 4892/09
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0121.20K4892.09.00
 
Tenor:

Der Widerrufsbescheid des Beklagten vom 09.07.2009 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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