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Verwaltungsgericht Köln, 1 L 7/10

Datum:
25.02.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 7/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0225.1L7.10.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 30/10 der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 02. Dezember 2009 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750,-- EUR festgesetzt.

 
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