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Verwaltungsgericht Köln, 1 K 6549/08

Datum:
21.01.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 6549/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0121.1K6549.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 trägt die Klägerin; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 2 werden nicht erstattet.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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