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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 91/10

Datum:
06.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 91/10
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2010:0506.19L91.10.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, eine der dem Polizeipräsidium L. zum Monat Januar 2010 zugewiesenen Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 11 BBesO mit den Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht insoweit eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts getroffen worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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